Whistleblower Meldestelle
Pitwa bietet den Betrieb und Service einer fachkundigen externen Meldestelle nach neuem HinWSchG mit Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Servicebeginn bis April/Mai 2023 geplant.
Betrieb der Meldestelle, umfasst insbesondere
Betrieb der Online-Meldestelle mit Online- und Telefoneingangskanal;
Fachkundige und geschulte Mitarbeiter für Vorsichtung der Stichhaltigkeit und Telefonkontakt und Gewährleistung der Compliance;
Organisatorische Compliance: Wahrung der Anforderungen zur Dokumentation, Löschung und Anonymität des Hinweisgebers; Dokumentation und Statistikmeldungen;
Datenschutz-Compliance: Datenschutz-Konzept, DSA, Verarbeitungsverzeichnis etc.
Meldung und Weiterleitung, umfasst insbesondere
Entgegennahme der Meldung;
Eingangsbestätigung an Melder;
Vorsichtung (Spam, „Quatschmeldungen“, Impactassessment und Vorsichtung (Spam, Quatschmeldungen, Impact, Kommunikationsweg);
Telefonkontakt zu Melder (falls gefordert);
Weiterleitung der Meldung an Ansprechpartner im Unternehmen oder ausnahmsweise alternativer Empfänger;
Hinweis: weitere Rückantwort an den Melder idR durch das Unternehmen.
In allen EU-Mitgliedsstaaten werden Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie die meisten Behörden basierend auf der sog. „Whistleblower-RiLi“ gesetzlich verpflichtet, ein Whistleblowing System einzurichten. In Deutschland wird der Betrieb einer solchen Meldestelle bald verpflichtend mit Erlass des HinWSchG. Mit einer Geltung ab Mai 2023 (Dezember 2023 für kleine Unternehmen > 50 > 250 Mitarbeiter) ist zu rechnen.
Die Umsetzung durch die Unternehmen hat nach der anstehenden Verkündung des Gesetzes zu erfolgen (Bundestag hat bereits beschlossen, BRat Zustimmung folgt – Umsetzungsfrist der EU-RiLi längst abgelaufen):
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt einen umfassenden Schutz von Whistleblowern. Das Gesetz sieht hierzu insbesondere folgende Maßnahmen vor, insbesondere die Einrichtung einer internen oder externen Meldestelle.
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